Therapieziele nicht erreicht? CGM!

Katrin ist glücklich: Kontinuierliches Glukosemonitoring (CGM) darf nach einem Beschluss des G-BA in Zukunft zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden. Das macht das Leben mit Diabetes deutlich einfacher…

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Wie hoch ist mein Blutzucker gerade? Wird er die nächste Zeit so bleiben, steigen oder womöglich fallen? Kann ich ohne großes Risiko der Unterzuckerung Sport treiben oder einfach nur mit dem Fahrrad von der Arbeit nach Hause fahren? Wer gesund ist, kann sich nicht vorstellen, wie das ist, ständig über solche Fragen nachdenken zu müssen – wir aber müssen es tun, wir Diabetiker. Und wenn der Stoffwechsel zusätzlich völlig instabil ist und ohne ersichtliche Gründe macht, was er will – und so geht es vielen von uns –, sind wir für alles dankbar, was uns unterstützt. Das kann manchmal einfach nur sein, zu sehen, in welche Richtung sich die Glukosekonzentration bewegt, und so vorbeugen zu können. Eine besonders große Hilfe aber ist es, wenn sich Unterzuckerungen, leichte und schwere, dadurch vermeiden lassen. Denn bereits leichte Unterzuckerungen beeinträchtigen: das Denken, das Bewegen, die Sicherheit, das Leben.

Das Leben mit Typ-1-Diabetes kann einfacher sein

Daumen_hoch_CGM Und so fiel mir ein riesengroßer Stein vom Herzen, als ich erfuhr, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die kontinuierliche Glukosemessung mit Anzeige der Glukosewerte (Real-Time-CGM) und -verläufe als vertragsärztliche Leistung zu Lasten der Krankenkassen genehmigt (noch vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums)! Ich kenne, wie ihr wisst, Real-Time-CGM bereits, in Verbindung mit der Abschaltfunktion der Insulinzufuhr bei drohender Unterzuckerung. Und ich weiß deshalb, wie viel einfacher das Leben sein kann mit Typ-1-Diabetes.

Weitgefasste Indikation

Hoffentlich nehmen die Krankenkassen die Indikation wörtlich, in der es unter anderem heißt: „Die Kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) darf zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden (…) wenn die zwischen Ärztin oder Arzt und Patientin oder Patient festgelegten individuellen Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung auch bei Beachtung der jeweiligen Lebenssituation der Patientin oder des Patienten nicht erreicht werden können“. Wenn mein Arzt und ich also ein HbA1c-Ziel vereinbaren und ich kann es ohne Real-Time-CGM nicht erreichen (warum auch immer, denn Gründe dafür gibt es im Leben mit seinen vielen unterschiedlichen Anforderungen immer), besteht die Indikation. Ich freue mich auf jeden Fall riesig, dass uns dieser medizinische Fortschritt nicht weiter vorenthalten wird!

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