Der Mythos um die Radiologie

Vermutlich hatte fast jeder von uns bereits mindestens eine Untersuchung in der Radiologie. Vor allem Pumpenträger kommen immer wieder ins Zweifeln: Muss ich die Pumpe ablegen? Muss ich befürchten, dass der Sensor des FreeStyle Libre hinterher nicht mehr funktioniert? Carolin hat für euch mal zusammengefasst.

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#1 Röntgen

Das Röntgen ist die meistgenutzte Untersuchungsmethode in der Radiologie. Hier müssen Pumpen-und Sensorträger nur eines beachten: Der Bereich, der untersucht werden soll, muss frei sein. Wird also beispielsweise euer Knie geröntgt und ihr tragt einen Sensor am Arm und den Katheter am Bauch, gibt es überhaupt kein Problem. Falls ihr euch nicht sicher seid, ob beispielsweise der Katheter doch noch im Untersuchungsbereich liegt, fragt am besten die Röntgenassistentin. Sie wird abschätzen können, ob etwas im Röntgenbereich liegt. Ich habe übrigens die Erfahrung gemacht, dass meine Geräte beim Röntgen ganz bleiben, auch wenn ich sie im Untersuchungsraum dranlasse. Die Geräte könnten allerdings dazu führen, dass das Bild hinterher nicht vernünftig ausgewertet werden kann.

#2 Computertomographie (CT)

Viele Patienten haben nur eine sehr vage Vorstellung von den Gerätetechniken, die in der Radiologie genutzt werden. Häufig wird „die Röhre“ gefürchtet – aber kaum jemand weiß so ganz genau, was das eigentlich ist. Die Computertomographie wird gerne als Möglichkeit genutzt, um zum Beispiel bei Unfällen einen schnellen und genauen Überblick über den inneren Zustand des Patienten zu bekommen. Dabei werden ebenfalls Röntgenstrahlen genutzt. Das Gerät ist nicht laut, nicht eng, und als Patient kann man das medizinische Personal jederzeit über eine Gegensprechanlage erreichen. Nicht nur für Unfallpatienten werden CT-Aufnahmen gemacht. Auch geplante CTs sind Alltag in Krankenhäusern und radiologischen Praxen. CT Auch bei der Computertomographie werden Röntgenstrahlen genutzt. Da es sich auch hier um Röntgenstrahlen handelt, die genutzt werden, gilt wie beim Röntgen: Der zu untersuchende Bereich muss frei sein. Eine Teflonkanüle stört in den meisten Fällen nicht – Stahl sollte definitiv entfernt werden. Im Zweifelsfall sollte immer der Arzt oder die Röntgenassistentin gefragt werden. Auch hier ist meine Erfahrung, dass ich Sensor und Pumpe dranlassen kann, während die Aufnahme gemacht wird. Soll z.B. der Brustkorb untersucht werden und es liegt eine Kanüle am Bein und ein Sensor am Arm, müsste beides nicht entfernt werden. Die Pumpe sollte dabei außerhalb des Untersuchungsbereiches liegen bleiben, die Arme (mit eventuell dort gesetztem Sensor) werden im Normalfall ohnehin über den Kopf gelegt. Technische Geräte stellen sich hinterher auf den entstandenen Bildern so dar, als hätte man sie aufgeschraubt. Alle Bestandteile sind gut zu erkennen. Das ist natürlich dann schlecht, wenn das Bild des Geräts den Bereich, der untersucht werden soll, quasi „überdeckt“. Manchmal werden für eine CT-Untersuchung Kontrastmittel genutzt. Habt ihr wie viele Diabetiker eine Schilddrüsenüberfunktion, müsst ihr das unbedingt vorher angeben. So kann vor der Untersuchung ein Medikament gegeben werden, das eventuelle Nebenwirkungen verhindert. Für diejenigen unter uns, die Metformin einnehmen, ist wichtig zu wissen, dass vor einer geplanten Computertomographie mit Kontrastmittelgabe zwei Nierenwerte im Blut untersucht werden müssen (Kreatinin und GFR). Je nachdem, in welchem Bereich sich die Werte bewegen, muss das Metformin vor und nach der Untersuchung eventuell abgesetzt werden. Auch das wird euch der behandelnde Arzt aber genau erläutern. Im Zweifelsfall gilt natürlich auch hier: Lieber einmal zu viel fragen.

#3 Magnetresonanztomographie (MRT)/Kernspintomographie

Das ist die Röhre Nummer 2, die viele mit dem CT vermischen. Das MRT nutzt keine Röntgenstrahlen, sondern sehr starke Magnete, um ein Bild vom Innern des Patienten zu machen. Der Tomograph ist relativ eng und laut und die Untersuchungen dauern etwas länger als im CT. MRT Solche Aufnahme entstehen bei einer Magnetresonanztomographie. In dem Raum, in dem das Gerät steht, wirken die Magnete bereits sehr stark – auch wenn noch keine Untersuchung stattfindet. Deshalb dürfen Uhren, Handys, Insulinpumpen und Sensoren den Vorraum auf keinen Fall verlassen. Das bedeutet: Jegliche technische Geräte müssen vor der Untersuchung dringend abgelegt werden. Das gilt auch für magnetische Gegenstände. Stahlkanülen sollten entfernt werden, ebenso wie Haarnadeln und metallische Piercings – die Kraft des Magneten ist keinesfalls zu unterschätzen! Fragt vor der Untersuchung am besten nach, wie lange sie in etwa dauern wird. So könnt ihr bei Bedarf vorher noch einen kleinen Bolus abgeben. Ein Fazit Generell gilt: Bei Unklarheiten jederzeit fragen! Auch medizinisches Fachpersonal kann nicht jedes medizinische Gerät kennen und wird im Zweifelsfall darum bitten, die Pumpe oder den Sensor zu entfernen. Falls das der Fall sein sollte, bittet darum, zu erfahren, wie groß der zu untersuchende Bereich ist (gilt nur für Röntgen und CT!) und fragt dann gegebenenfalls noch einmal höflich nach, ob wirklich alles entfernt werden muss – denn nichts ist ärgerlicher, als seinen 70 Euro teuren Sensor zu entfernen, nur um hinterher feststellen zu müssen, dass das nicht nötig gewesen wäre. Die Hersteller raten übrigens allgemein dazu, die Pumpe oder den Sensor bei jeder Untersuchung abzulegen – meine persönliche Erfahrung ist, dass ich bei Beachten der oben aufgeführten Hinweise die Geräte aber im Allgemeinen dranlassen kann. Also: Keine Angst vor der nächsten Untersuchung! Jetzt seid ihr dafür gewappnet 🙂

3 Kommentare zu “Der Mythos um die Radiologie

  1. Ich kann zum Freestyle sagen, bei mir hat er gestern nach dem Röntgen am Bauch (ja da kann man ihn auch tragen, hat aber keine Gewährleistung) nicht mehr funktioniert. Es gab nur noch Werte unter 40, obwohl ich bei 100 war.
    So meine Erfahrung.

  2. Die realen und noch zu erwartenden Gesundheitsschäden der Reaktorkatastrophen ….. werden …. bis heute negiert oder verharmlost, ebenso wie die Untersuchungen über Schäden durch diagnostisches Röntgen….“ (von https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/atomkraft/atomkraft_strahlenschutzgesetz_stellungnahme.pdf).
    Ärzte und Radiologen wollen in der Regel das Röntgen verharmlosen und aufschwatzen. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz sowie die §§ 630d Abs. 1 S. 1 BGB, § 630e Abs. 1 BGB, §§ 7, 8, 11 der MBO-Ä sowie die Röntgenverordnung, insbesondere § 23 Abs. 1, § 28c Abs. 1, 2, 3, und § 28d Abs. 3 und Abs. 4 Satz Satz 1 RöV scheinen wie der gesamte Rechtsstaat, in dem Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen systemkonform sind (vgl. z.B. http://de.wikimannia.org/Frank_Fahsel und https://www.youtube.com/watch?v=iramjpMI5TQ&feature=youtu.be) nur auf dem Papier zu stehen. Gesetze und Rechts-Infos wie z.B. http://www.radiologie-recht.de/Dateien/Archiv/2016/Radiologie.und.Recht.2016.02.pdf werden demnach überall von Herrschenden ignoriert. Der Bürger wird angeschmiert, abserviert, krank gemacht, sogar Krebs und Tod werden zugemutet.
    Die Aufklärungspflicht soll den Patienten davor schützen, dass sich der Arzt ein ihm nicht zustehendes Bevormundungsrecht anmaßt. Solchem Verständnis entspricht, auch die Heilzwecken dienende ärztliche Behandlung haftungsrechtlich– wie aus unerlaubter Handlung – zu sanktionieren, wenn es an einer wirksamen Zustimmung des Patienten fehlt (Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, C. Haftung aus Aufklärungsfehler, Rn. 2, beck-online und RGSt 25, 375, 380; BGHSt 11, 111). Die Patienten nehmen Körperverletzung hin, weil sie nicht aufgeklärt werden.
    Einer veröffentlichten Studie aus Oxford zufolge sind in Deutschland etwa 1,5 Prozent der krebsbedingten Todesfälle auf Röntgen zurückzuführen, vgl. http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=26364, laut einer US-Studie bekommt nach der Computertomografie jeder 80. Krebs, vgl. http://www.bild.de/ratgeber/gesundheit/krebs-ausloesen-computertomographie-strahlen-schlimmer-als-vermutet-studie-10828536.bild.html. Die CT ist so gefährlich wie eine Atombombe- http://www.focus.de/gesundheit/news/krebsrisiko_aid_86200.html.
    Die Auswirkungen von Röntgenstrahlen sind mit einer Infizierung mit dem HIV-Virus vergleichbar (vgl. Fall: Körperverletzung durch Röntgenstrahlen- http://m.opinioiuris.de/entscheidung/1455). Hinzu kommt, dass die Untersuchungen über Schäden durch diagnostisches Röntgen verharmlost werden (s. oben). Auch andere kritische Forschungsergebnisse (siehe z.B. http://www.toxcenter.org/artikel/Autoimmunfax.php) werden ignoriert, denn Zahnfüllungen mit Quecksilber (Amalgam) sind weiter die Regelversorgung und Kobaltkronen auch. Sogar Allergiker haben das hinzunehmen. In Russland (UdSSR) ist Amalgam angeblich seit 1975 verboten.
    Vielleicht könnte die Zulassung von Volksabstimmungen gegen Machtmissbrauch helfen. Die Politiker kümmern sich nicht darum.

  3. Lebensgefährliche Körperverletzungen mit Computertomographien

    Entstehung von Krebs:
    Die Daten von 10,9 Millionen Menschen aus den Jahren 1985 und 2005 wurden retrospektiv untersucht und die Inzidenz von Krebserkrankungen mit der Anzahl der CT-Untersuchungen verglichen. Die Ergebnisse, kurz zusammengefasst:
    • Menschen, die eine CT-Untersuchung über sich ergehen ließen, hatten knapp 10 Jahre nach der Strahlenexposition ein etwa 24% (Konfidenzintervall 20-29%)
    höheres Risiko, eine Krebserkrankung zu entwickeln als Menschen, die keine CTUntersuchung hatten.
    • Die durchschnittliche Strahlendosis einer CT-Untersuchung betrug bei den ausgewerteten Daten etwa 4,5 mSv.
    • Alter, Geschlecht oder Geburtsjahr stellten dabei keine signifikanten Konfounder dar.
    • Mit jeder weiteren CT-Untersuchung stieg das Risiko einer Krebserkrankung um etwa 16% (Konfidenzintervall 13-19%). Es gibt also eine nachvollziehbare Dosis-Wirkungs-Relation
    • Vor allem Menschen, die in jungen Jahren Röntgenstrahlen ausgesetzt waren, hatten ein erhöhtes Krebsrisiko nach Strahlenexposition. Die nach Alter aufgeschlüsselten Risiken betrugen:
    • CT Untersuchung im Alter von 1-4 Jahren: 35% höheres Krebsrisiko (Konfidenzintervall 25-45%)
    • CT Untersuchung im Alter von 5-9 Jahren: 25% höheres Krebsrisiko (Konfidenzintervall 17-34%)
    • CT Untersuchung im Alter von 10-14 Jahren: 14% höheres Krebsrisiko (Konfidenzintervall 6-22%)
    • CT Untersuchung im Alter von mehr als 15 Jahren: 24% höheres Krebsrisiko (Konfidenzintervall 14-34%)
    • Vor allem Leukämien, Myelodysplasien, Lymphome, solide Tumore des Magendarmtrakts, Melanome, Weichteilsarkome, Tumore des weiblichen Genitaltrakts, urologische Tumore, Hirntumore und Schilddrüsenkrebs zeigten einen signifikanten Anstieg in der strahlenexponierten Bevölkerung. Einige besonders eklatante Beispiele:
    • Das Risiko, nach einer CT-Untersuchung des Schädels einen Hirntumor zu entwickeln, stieg in der untersuchten Population um 144% an
    (Konfidenzintervall 112-181%)
    • Das Risiko, nach einer CT-Untersuchung des Abdomens eine Leukämie zu entwickeln, stieg in der untersuchten Population um 224% an
    (Konfidenzintervall 117-384%)
    • Das Risiko, nach einer CT-Untersuchung des Brustkorbs einen Weichteiltumor zu entwickeln, stieg in der untersuchten Population um 364% an (Konfidenzintervall 74-1140%)
    (Quelle: https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Krebs_nach_niedrigen_Strahlendosen.pdf)
    Entstehung von Schlaganfällen und anderen Herz- Kreislauferkrankungen:
    Zitat aus https://cordis.europa.eu/article/rcn/31402/de (mit dortiger Abbildung eines Computertomographen): „Das Forscherteam am Imperial College London, Vereinigtes Königreich, entwickelte ein Computermodell zur Vorhersage von Herz-Kreislauf-Risiken durch niedrig dosierte Strahlung. Herzerkrankungen und Schlaganfall, die beiden häufigsten Todesursachen in entwickelten Industrieländern, stehen, wie das Modell zeigte, in starkem Zusammenhang mit der empfangenen Strahlendosis.”
    Entstehung von Alzheimer:
    Zitat aus https://www.helmholtz-muenchen.de/aktuelles/uebersicht/pressemitteilungnews/article/36513/index.html: „Wissenschaftler des Helmholtz Zentrums München haben in Kooperation mit Kollegen aus Dänemark, Italien und Japan in der Fachzeitschrift Oncotarget beschrieben, dass Strahlung eine molekulare Änderung im Hypocampus auslöst.“
    Bei Mäusen führten schon viel geringere Dosen zu Alzheimer-Symptomen,
    Zitat aus: https://netzfrauen.org/2016/10/30/studie-universitaet-sued-daenemark-es-gibt-befuerchtungen-dass-radioaktive-bestrahlungen-zur-entwicklung-von-alzheimer-beitragen-koennen-concern-that-radiation-may-contribute-to-development-of-alzhe/:
    “Bei einem Kopf-CT variieren die Dosen zwischen 20 und 100 mGy. Sie dauern ungefähr eine Minute an. Während eines Fluges ist ein Mensch Ionenstrahlung durch das Weltall ausgesetzt, aber diese Dosierung ist viel geringer als die eines CTs.
    „Wenn man diese Zahlen miteinander vergleicht, stellt man fest, dass wir die Mäuse mit etwa einem Tausendstel der Dosis behandelten, die ein Patient bei einem einzigen CT bekommt – im selben Zeitintervall. Sogar unter diesen Umständen konnten wir Veränderungen in den Synapsen des Hippocampus sehen, wie es sie bei Alzheimer gibt“.”
    Mein Kommentar: Falschangabe zu den Dosen! Laut mir vorliegenden CDs waren es nicht 20- 100 mGy, sondern um 1000 mGy pro Computertomographie!
    Entstehung des Katarakts (Grauer Star):
    Zitat aus https://www.unimedizin-mainz.de/fileadmin/kliniken/betriebsarzt/Dokumente/ssk0907.pdf:
    „Bei Patienten nach computertomographischen Untersuchungen [Kle 93] wurde eine erhöhte Prävalenz an posterioren subkapsulären Katarakten beschrieben mit der Schlussfolgerung, dass bereits Dosen in der Größenordnung von 0,1 – 0,3 Gy kataraktogen sein könnten. Auch in der Untersuchung der radiologischen technischen Assistenten („radiation technologists“) [Cho 08] zeigte sich eine signifikant erhöhte Kataraktinzidenz mit einem Risikofaktor von 1,25 (95 %-KI: 1,06 – 1,47) bei Personen, die aus nicht-beruflichen Gründen > 3 Kopf-/Hals-Röntgenaufnahmen erhalten hatten, gegenüber Personen mit weniger oder keinen Aufnahmen im Schädelbereich.“

    Petition z.Zt. unter https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_10/_07/Petition_84560/forum/Beitrag_633591.nc.html

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