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  • annimuckel hat ein Update in der Gruppe Gruppenlogo von #wirsindviele#wirsindviele veröffentlicht vor 3 Jahre, 9 Monate

    Hallo zusammen, ich habe vor genau einem Jahr die Diagnose Typ1 bekommen und mir wurde nahe gelegt einen Schwerbeschädigtenausweis zu beantragen. Ich habe ewig hin und her überlegt und versucht Vorteile und Nachteile aufzuwiegen. Letztendlich habe ich den Antrag gestellt und schlage mich nun mit dem Amt für Soziales rum. Kann jemand seine Erfahrungen mit mir teilen wie eure Antragstellung verlief und wie ihr mit Typ1 eingestuft wurdet? Ich habe gehört dass es hier selbst von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Einstufungen gibt. Gern auch über eine persönliche Nachricht wenn euch das in der Gruppe zu privat ist. Ich würde mich sehr über Rückmeldungen freuen, um vielleicht eine Richtung zu bekommen wie ich weiter vorgehen soll. Danke im Voraus und liebe Grüße.

    • Hallo,
      ich selber habe seit meinem 18ten Lebensjahr keinen mehr.
      Es kam vom Versorgungsamt Essen ein netter Brief mit der Bitte den Ausweis samt Fahrmarken zurück zu senden. Ich wurde von 50% auf 30% runtergestuft mit der Aussage,ich sei ja jetzt Volljährig und könnte mit der Krankheit umgehen.
      Hier in Bayern habe ich mich auf 40% hochgekämpft,obwohl mir mit der blöden Diabetischen Retinopathie mehr zustehen würde.
      Da verzichte ich lieber auf den Ausweis.
      Unsere Tochter hat ihren Ausweis mit 50% und H,zumindest bis Sie 18 ist.
      Im Prinzip sollte es jeder für sich wissen.

      LG Sandra

      • Es kann selbst auf den Sachbearbeiter ankommen aber im Grunde ist genau vorgeschrieben welchen Grad man bei was bekommt. Du kannst aber durch eine persönliche Stellungnahme auf die verschlechterte Teilhabe am leben argumentieren. Also, schreiben warum man schlechter gestellt ist als andere in seinem Alter. Im Zweifel geht das Sozialgericht – das ist kostenlos und du brauchst keinen Anwalt.(theoretisch)
        • Hallo,
          ich habe seit 40 Jahren Diabetes Typ 1 und seit 30 Jahren eine Insulinpumpe (Spirit Combo). Da mein Zucker trotz Pumpe schlecht einstellbar ist habe ich seit 9 Jahren einen Schwerbeschädigten Ausweis mit 50%. Dies lief über die Stadt Köln. Bei der Vergabe und Einstufung sagte man mir, dass insbesondere die lange Krankengeschichte ausschlaggebend für die Gewährung und die Höhe sei. Eventuelle Begleiterkrankungen spielten dann keine gewichtige Rolle. Bei kürzeren Mitgliedschaften im Diabetes Club zählen die Folgeerkrankungen aber deutlich stärker. Für mich war das gut, da ich trotz allem bislang von Folgeerkrankungen komplett verschont geblieben bin.
          Viele Grüße Markus
          • Hallo Anni,
            ich habe seit 2 Jahren Typ1 (als Spätzünder mit 37 bekommen). Dieser Typ gesellte zu zwei weiteren bereits bestehenden Autoimmunerkrankungen. Da ich berufstätig bin, habe ich auch einen Antrag für einen Schwerbehindertenausweis gestellt. Das ist viel Schreib- und Dokumentierarbeit. Zunächst wurde ich mit einem GdB (Grad der Behinderung) von 40 eingestuft. Damit bekäme man keinen Ausweis, sondern müsste sich beim Arbeitsamt gleichstellen lassen. Bei Typ 1 trifft aber auf jeden Fall 50 zu und damit ist man berechtigt einen Ausweis zu erhalten, der einem dann Vergünstigungen bei der Jahressteuer sowie 5 Urlaubstage mehr einbringt, manchmal auch kleine Vergünstigungen bei kulturellen Angeboten. Falls Du auch erstmal mit 40 abgespeist wirst bzw. vllt kommt es erst gar nicht dazu, empfiehlt sich diese Formuliereung: “GdB 50 besagt: Die an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Dosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbstständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden aufgrund dieses Therapieaufwandes eine ausgeprägte Teilhabebeinträchtigung. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (bzw. Insulinangaben über die Pumpe) müssen dokumentiert sein.” So damit erfüllt man egtl schon die Anspruchsberechtigung, denn mit Typ1 kommt man deutlich über 4x zu spritzen usw. Sehr ausschlaggebend ist Deine Beschreibung der Einschnitte in der Lebensführung – also inwieweit musst Du auf etwas verzichten, bekommst vllt Probleme im beruflichen Tagesablauf, benötigst Hilfe anderer bzw. müssen die für Dich einspringen, musstest vllt Aufgaben oder auch liebwonnenen Freizeitbeschäftigungen einschränken oder abgeben, weil irgendwann alles zuviel wird usw. Hilfreich sind Tipps vom Rechtsanwalt Oliver Ebert, der hat selbst Typ1 und Du findest viel auf Diabetesseiten von ihm; auch im Diabetes Journal. Er hat auch einen Ratgeber herausgegeben, was alles zu beachten ist. Weitere Ratschläge und Vorgehensweisen bei so einem Antrag findest Duc auch auf der Seite der Deutschen Diabetes Hilfe usw. Solltest Du weitere Erkrankungen oder Beeinträchtigungen haben, unbedingt mit auflisten und generell alles ganz genau schildern, vllt auch mit ärztlichen Belegen. Man gibt auch behandelnde Ärzte an, die man zum Zwecke der Kooperation mit dem Amt von der Schweigepflicht entbindet. Musst bloß zuvor das Deinem Arzt/Ärzten besprechen, damit sie vorbereitet sind und entsprechend zu Deinen Gunsten ihre Einschätzung formulieren können. Sollte dennoch trotz alledem eine Ablehnung/ zu geringe Einstufung kommen, leg Widerspruch ein. Dafür gibt es Vorformulierungen und dann wird nochmal gesprüft und bei mir wurde es dann ein GdB 50. Der ist befristet bis 2021. Im Herbst 2020 wird bei mir geprüft, ob sich was geändert hat – (was schonmal zeigt, dass immernoch nicht den Leuten dort klar ist, dass Typ1 nicht heilbar ist und das sind Sachbearbeiter – grrrr.) Also ich hatte seitenweise Schilderungen eingereicht, hab alles genau beschrieben, als wollte ich eine Doktorarbeit über meine eigenen Erkrankungen schreiben. …. womöglich muss ich das im Herbst dann wieder tun und wieder von Neuem erklären, was der Typ 1 und die anderen Geschichten, die ja auch nicht heilbar sind, immernoch beeinträchtigen 🙁 Trotz allem Aufwand, ist es wirklich gut, wenn man bspw. die zusätzlichen Urlaubstage hat, denn – ich persönlich – brauche auch mehr Erholungsphasen, weil ich seither mit einem viel höheren Kraftaufwand für jegliche Aufgaben unterwegs bin, der sich ja zu den anderen Geschichten noch hinzu summiert und einen stärkeren Kündigungsschutz hat man auch usw… Viel Durchhaltevermögen bei Deinen Schreibarbeiten und dann viel Erfolg!! Liebe Grüße von Sonja
              • Hallo Sonja, danke für die ausführliche Erläuterung. Ich wurde mit 40 eingestuft und habe auf Anraten meiner Ärztin Widerspruch eingelegt. Ich habe mich auch auf die Versorgungsmedizinische Verordnung berufen, in der genau das von dir geschriebene stand. Zudem habe ich auch meine Situation geschildert. Gestern kam dann der Brief dass es bei 40 bleibt und ich ja Klage einreichen könnte. Im Moment bin ich mit allem ziemlich überfordert weil alles noch so bei irgendwie ist. Ich weiß auch nicht ob denen mein Zucker „nicht schlecht genug“ ist. Irgendwie liest sich das so. Da ich aber noch Kinderwunsch habe, tue ich aktuell alles die bestmögliche Werte. Ich habe nächste Woche wieder Kontrolle bei meiner Ärztin und werde mich mit ihr beraten. Ich weiß echt nicht ob ich gerade die Kraft für solche Schritte habe. Danke dennoch an alle für euren Zuspruch und eure Infos.
                • Nachtrag: ach und das beste ist ja eigentlich dass die sich selbst auf die Versorgungsmedizinische Verordnung berufen wo das klar drin steht. Ich habe denen das sogar ausgedruckt und mir geschickt . Da fragt man sich ob die nicht lesen können und ich habe euch das Gefühl dass denen nicht klar ist, dass Typ nicht besser wird oder weg geht.
                • Guten Tag, ich habe vor 6 Jahren einen Antrag in Bayreuth (Bayern) gestellt. Nach 4 Wochen hatte ich den Ausweis mit 50% und bin anschließend mit 63 ohne Abschlag in Rente gegangen. So kann es auch gehen. Gebraucht habe ich den Ausweis nur für die Rente. Ein netter Nebeneffekt ist die Ermäßigung beim Saunaeintritt.

                  Gruß
                  Peter